Um den Schutz von schwangeren und stillenden Studentinnen sowie deren (ungeborenen) Kindern sicherzustellen, ist die Universität Passau zu Maßnahmen verpflichtet, die die Vereinbarkeit von Schwangerschaft bzw. Mutterschaft und Studium so weit wie möglich erleichtern sollen. Damit die Universität Passau ihren Pflichten nachkommen kann, ist es notwendig, dass sich schwangere und stillende Studentinnen im Referat Gleichstellung melden.
Weitere Details – zum Beispiel in Bezug auf Prüfungen, Pflicht-Praktika, Ruhe- und Stillpausen, sowie Anlaufstellen bei Fragen, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt. So müssen zum Beispiel Studentinnen in der gesetzlichen Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor der Entbindung bis acht Wochen – bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen – nach der Entbindung) grundsätzlich nicht an Prüfungen teilnehmen. Sie können jedoch mittels einer Erklärung auf die Inanspruchnahme ihres Mutterschutzes verzichten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Informationen zur konkreten Umsetzung an der Universität Passau folgen.
In dringenden Fällen können Sie sich an das Referat Gleichstellung wenden: familienservice@uni-passau.de; Tel. +49 851 509-1023 oder -1026.