Der Eignungsnachweis nach § 48 BAföG
kann nach Abschluss des 4. Semesters nur ausgestellt werden,
wenn insgesamt mindestens 72 ECTS-Punkte erreicht wurden.
<link de fim fakultaet lehrstuehle numerische-mathematik-und-analysis bafoeg.html external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.