Frauenbeauftragte
Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern werden Frauen unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) gefördert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung des Anteils der Frauen auf allen Ebenen der Wissenschaft. Die Frauenbeauftragte achtet insbesondere auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende, und ist Ansprechperson für Einzelfallberatungen.
Die Fakultätsfrauenbeauftragten unterstützen die Frauenbeauftragte der Universität auf Fakultätsebene. Ergänzend dazu kümmert sich die Gleichstellungsbeauftragte der Universität um die entsprechenden Belange des wissenschaftsunterstützenden Personals. Die Frauenbeauftragten auf zentraler wie auch auf Fakultätsebene werden in ihren Aufgaben unterstützt durch das Frauenbüro. Die Aufgabenbereiche der Frauen- und Gleichstellungbeauftragten können hier nachgelesen werden.