Habilitation
Sie möchten sich nach einem erfolgreichen Promotionsabschluss für die spannende Tätigkeit einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers weiterqualifizieren? Dann wäre die Habilitation ein nächster Schritt. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin bzw. zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet (Lehrbefähigung).
Ziel des Habilitationsverfahrens ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen sowie diese unter wissenschaftlicher Begleitung durch ein Fachmentorat, dem drei Hochschullehrende angehören, für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren. Das Fachgebiet muss an der Fakultät für Informatik und Mathematik der Universität Passau durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer vertreten sein.
Aufgrund der Feststellung der Lehrbefähigung erteilt die Universität Passau auf Antrag der habilitierten Person die Lehrbefugnis in dem Fachgebiet, auf das sich die Lehrbefähigung bezieht. Mit der Erteilung der Lehrbefugnis ist das Recht zur Führung der Bezeichnung "Privatdozentin" bzw. "Privatdozent" verbunden.
Habilitationsordnung
Detaillierte Informationen zum Ablauf eines Habilitationsvorhabens finden Sie in der geltenden Habilitationsordnung der Fakultät für Informatik und Mathematik. Bei formalen Fragen zur Habilitationsordnung (z.B. zum Antrag auf Annahme) können Sie sich an das Dekanat wenden.
Inhaltliche Fragen zur Habilitation
Bitte klären Sie inhaltliche Fragen, die das Habilitationsvorhaben betreffen, auf direktem Wege mit Ihrem Fachmentorat bzw. den hierfür vorgesehenen Professorinnen und Professoren.