BAföG
Die Weiterförderung über das 4. Semester hinaus wird von den bis dahin erbrachten Leistungen abhängig gemacht. Eine Weiterförderung ist nur mit Leistungsnachweis nach § 48 BAföG möglich.
Ansprechpartner
Zuständig für die Leistungsbescheinigungen ist als Eignungsgutachter/BAföG-Beauftragter an der Fakultät für Informatik und Mathematik der Studiendekan:
Prüfung der Weiterförderung
Zur Prüfung der Weiterförderung sind folgende Unterlagen beim Eignungsgutachter einzureichen:
- BAföG-Formblatt Nr. 5 (ausgefüllt)
- Leistungsnachweise (HISQIS-Notenbescheinigung)
- Studentenausweis
- Lichtbildausweis
Nach Prüfung der Voraussetzungen für eine Weiterförderung wird die sogenannte "Leistungsbescheinigung" ausgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nur bei persönlicher und vollständiger Vorlage aller erforderlichen Unterlagen die Bescheinigung ausgestellt werden kann. Das Fehlen von Unterlagen kann zu einer Verzögerung der Bearbeitung und damit auch zu einer Verzögerung der Weiterzahlung führen.
Die Leistungsbescheinigung wird ausgestellt, wenn nach dem 4. Semester mindestens 72 ECTS-Punkte erreicht worden sind. Diese Grenze setzt sich aus 18 Punkten pro Semester zusammen.