Prüfungen und Anerkennung
Prüfungsinformationen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen
Beratungsgespräch
Im ersten und zweiten Studienjahr empfiehlt die Studien- und Prüfungsordnung, jeweils ein Beratungsgespräch mit einer verantwortlichen Dozentin bzw. einem verantwortlichen Dozenten zu führen.
Anrechnung von Lehrveranstaltungen
Wenn Sie von einem Studiengang der Fakultät (z. B. Bachelor Internet Computing) in einen anderen Studiengang der Fakultät (z. B. Bachelor Informatik) wechseln, werden Ihre abgelegten Prüfungsleistungen, die in Ihrem neuen Studiengang anrechenbar sind, auf Antrag angerechnet. Welche Prüfungsleistungen in welchen Studiengängen anrechenbar sind, entnehmen Sie bitte den Anrechenbarkeitstabellen.
Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltung
Haben Sie eine Prüfungsleistung nicht an der Universität Passau abgelegt, so kommt eine Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einer Prüfungsleistung in Frage. Dafür muss der Dozent bzw. die Dozentin der Passauer Lehrveranstaltung die Gleichwertigkeit prüfen und bescheinigen. Wenn Sie also z. B. an einer anderen Universität die Vorlesung "Einführung in die Informatik I" gehört und die entsprechende Prüfung bestanden haben, könnten Sie beantragen, sich diese als "Grundlagen der Informatik" anerkennen zu lassen - kontaktieren Sie hierzu den Dozierenden von "Grundlagen der Informatik" und bringen ihm die Beschreibung der Vorlesung an Ihrer vorherigen Universität mit.
Um Anerkennungen zu beantragen, benutzen Sie bitte die Formulare auf den Seiten des Prüfungssekretariats:
- Bachelor Informatik (B.Sc. INF)
- Bachelor Internet Computing (B.Sc. IC)
- Bachelor Mathematik (B.Sc. MAT)
- Master Artificial Intelligence Engineering (M.Sc. AIE)
- Master Computational Mathematics (M.Sc. CM)
- Master Informatik (M.Sc. INF)
- Master Mobile and Embedded Systems (M.Sc. MES)
- Lehramt (Staatsexamen) (alte LPO I)
- Lehramt (Staatsexamen) (neue LPO)
- Bachelor Lehramt Realschule (B.Ed. RS)
- Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (M.Ed. EDU)
Tragen Sie die anzuerkennenden Prüfungsleistungen, die Sie abgelegt haben, links und die Prüfungsleistungen Ihres neuen Studiengangs rechts ein. (Im obigen Beispiel würde links "Einführung in die Informatik I" und rechts "Grundlagen der Informatik" stehen.) Ganz rechts muss die Unterschrift des Passauer Dozierenden stehen. Bei Übertragungen identischer Lehrveranstaltungen von einem Passauer Studiengang in einen anderen ist keine Unterschrift erforderlich.
Für die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland (z.B. im Rahmen von Erasmus+) bitte vor dem Auslandsaufenthalt Learning Agreements abschließen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Auslandsstudium oder im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs mit dem Koordinator für Internationales.
Ist Ihr Antrag samt aller Unterschriften komplett, so geben Sie ihn bitte beim Prüfungssekretariat ab.
Fügen Sie bitte Nachweise über das Ablegen der anzuerkennenden Prüfungsleistungen bei. Für die Passauer Prüfungsleistungen ist ein HISQIS-Ausdruck hinreichend. Sie können Ihre Unterlagen persönlich in der Sprechstunde des jeweiligen Prüfungsausschussmitglieds vorbeibringen, insbesondere bei Unklarheiten, im Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls abgeben oder per Post an den Lehrstuhl schicken.
Bitte bedenken Sie, dass Sprechstunden aufgrund von dringenden Terminen manchmal kurzfristig abgesagt werden müssen. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen und eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin.
Pro anerkannte 25 ECTS-Punkte werden Sie um 1 Semester höher eingestuft. Wenn Sie also z. B. Bachelor Internet Computing im 2. Semester studieren und Ihnen ein Antrag auf Anerkennung von insgesamt 62 ECTS-Punkten aus Ihrem früheren Studium genehmigt wird, kommen Sie automatisch in das 4. Semester.
Einzige Ausnahme
Für Lehramtsstudiengänge ist ein gesonderter Prüfungsausschuss der Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät zuständig. Vertreter unser Fakultät im Ausschuss: Ute Heuer.
Die Fristen aus den Studien- und Prüfungsordnungen (Höchststudiendauer, Zeit zum Erreichen bestimmter ECTS-Punktegrenzen, Bearbeitungszeiten der Abschlussarbeiten) sind grundsätzlich verbindlich. Sie können auf individuellen Antrag (formlos an den Prüfungsausschussvorsitzenden) verlängert werden, wenn dafür Gründe vorgetragen werden, die der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht zu vertreten hat. Dies könnte z. B. Krankheit, Pflege eines Angehörigen oder eine plötzliche, nicht selbstverantwortete Notlage sein. Gründe wie allgemeine Studienschwierigkeiten, Belastung durch einen Nebenjob, eigenverantwortete Organisationsprobleme (etwa grundlos nicht wahrgenommene Prüfungstermine) zählen in diesem Zusammenhang nicht.
Bei ausländischen Studierenden stellen die Schwierigkeiten mit deutscher oder englischer Sprache keinen alleinigen Grund für eine Fristverlängerung dar. Die Gründe müssen, soweit möglich, belegt sein. So sehen die Studien- und Prüfungsordnungen die Möglichkeit vor, bei Prüfungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit ein amtsärztliches Attest zu verlangen. Informieren Sie sich bitte bei Unklarheiten beim Prüfungsausschussvorsitzenden.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Bei weiteren Fragen – z. B. Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland, für die keine direkte Entsprechung im Passauer Studienprogramm existiert – wenden Sie sich bitte an den Koordinator für Internationales. Es wird dringend empfohlen, bei der Planung von Auslandsaufenthalten die Anerkennungsfähigkeit vorab zu klären, siehe oben.
Weitere Informationen über die Anerkennung von durch Austauschstudierende an ausländischen Partnerhochschulen erbrachten Studienleistungen erfahren Sie auf der Seite zum Auslandsstudium.