Auslandsstudium
Einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, kann eine sehr wertvolle Erfahrung sein. So können Sie viel Neues - auch fachlich - lernen, aber noch viel mehr sich persönlich weiterentwickeln: Sie lernen die Menschen einer anderen Kultur kennen und lernen, sich in einem fremden Land zurechtzufinden. Das fördert die Selbstständigkeit, weil man viel mehr auf sich allein gestellt ist. Nicht zuletzt werden die Fremdsprachenkenntnisse gefördert, wenn man nicht nur ein paar Worte Smalltalk austauscht, sondern für ein komplettes Semester (oder zwei) das Studium, inklusive Vorlesungen und Klausuren, in einer anderen Sprache bewältigt.
Unterstützung und Ansprechpartner
Es ist der Universität Passau ein Anliegen, Sie bei der Planung und Organisation von Auslandsaufenthalten zu unterstützen. Dies geschieht in erster Linie durch das Akademische Auslandsamt. Insbesondere ist die Erstberatung zum Auslandsstudium dort sehr empfehlenswert, um einen groben Überblick über Möglichkeiten und Wege zu einem Auslandsstudium zu bekommen.
Darüber hinaus gibt es auch an unserer Fakultät Ansprechpartner zu fachlichen Fragen zum Auslandsstudium. So steht Ihnen der Koordinator für Internationales für alle Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen durch den Prüfungsausschuss zur Verfügung. Außerdem gibt es für jede Partneruniversität, mit der unsere Fakultät kooperiert, eine zuständige Ansprechperson.
Möglichkeiten im Ausland
Partneruniversitäten
Der einfachste Weg ins Ausland ist, ein oder zwei Semester an einer unserer zahlreichen Partneruniversitäten zu studieren. Das Akademische Auslandsamt hat dazu die aktuellen Listen, welche Partneruniversitäten es in welchen Ländern gibt. Hilfreich zu wissen ist, dass wer an eine englischsprachige Universität möchte, nicht unbedingt in englischsprachiges Land muss: So werden z.B. in den skandinavischen Ländern viele Lehrveranstaltungen auf Englisch angeboten, so dass es nicht zwingend eine Voraussetzung ist, die Landessprache zu sprechen.
Weitere Möglichkeiten
Neben dem Studium an einer Partneruniversität ist es auch möglich, sich einen Auslandsaufenthalt als sogenannter Freemover komplett selbst zu organisieren. Eine weitere Möglichkeit für einen Auslandsaufenthalt ist ein Praktikum im Ausland.
Zeitlicher Ablauf
Ein Auslandsaufenthalt benötigt viel zeitlichen Vorlauf für die Planung und Bewerbung! Es ist ratsam, bereits ein Jahr vorher mit der Planung zu beginnen, und sich einen Überblick über mögliche Länder und Universitäten für den Auslandsaufenthalt zu verschaffen. Die Bewerbungsfristen des Akademischen Auslandsamtes für viele Partneruniversitäten liegen üblicherweise im Januar oder Februar für das darauffolgende Wintersemester.
In der Regel beginnt ein Auslandsaufenthalt zum Wintersemester. Wenn Sie also ein Auslandssemester absolvieren möchten, sind Sie zum Sommersemester wieder in Passau; wenn Sie zwei Auslandssemester (Auslandsjahr) absolvieren möchten, verbringen Sie Winter- und Sommersemester im Ausland und kommen zum darauffolgenden Wintersemester zurück nach Passau.
Voraussetzungen
Die Bewerber sollten
- bis zu Beginn des Auslandsstudiums mindestens vier Semester (Bachelor) bzw. mindestens ein Semester (Master) an der Universität Passau studiert haben;
- die jeweilige Fremdsprache soweit beherrschen, dass sie am Auslandsstudium von Beginn an sinnvoll teilnehmen können.
Prioritätskriterien
Der Internationalisierungsbeauftragte der Fakultät für Informatik und Mathematik wählt unter den Bewerberinnen und Bewerbern aufgrund der bisher erreichten Prüfungsleistungen und der vorhandenen Sprachkenntnisse geeignete Kandidatinnen und Kandidaten aus. Grundsätzlich haben Studierende der Fakultät für Informatik und Mathematik sehr gute Chancen, für die von ihnen angestrebten Studienplätze an ausländischen Partnerhochschulen ausgewählt zu werden. Über die Reihenfolge, in der Bewerberinnen und Bewerber im Falle einer nicht für alle Anwärterinnen und Anwärter ausreichenden Zahl an Austauschplätzen berücksichtigt werden, entscheidet der Internationalisierungsbeauftragte der Fakultät für Informatik und Mathematik nach den folgenden Kriterien:
- Nach der Durchschnittsnote der bestandenen Prüfungsleistungen aus den Pflichtmodulen der bislang absolvierten Semester sowie ggf. der Bachelornote (bei Master-Studierenden). Liegen bei Bewerbungsschluss noch nicht alle Prüfungsergebnisse vor, so teilen Sie dies in Ihrer Bewerbung bitte mit.
- Nach den vorhandenen Sprachkenntnissen (FFA-Ausbildung/UniCert ect.)
- In Zweifelsfällen sind die Qualität von Lebenslauf und Studienvorhaben von Bedeutung.
Finanzierung
Ein wichtiger Punkt bei Auslandsaufenthalten ist die Finanzierung, da diese in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Neben der Förderung durch den Deutschen Akademische Austauschdienst (DAAD) oder die Europäische Union (Erasmus+) können Sie auf zahlreiche Stipendien oder auch Auslands-BAföG zurückgreifen (s. verschiedeneFinanzierungsmöglichkeiten).
Außerdem fördert die Fulbright-Kommission Studienaufenthalte an US-amerikanischen Hochschulen im Rahmen von Jahresstipendien, die auf die Vertiefung des fachlichen Studiums auf dem Niveau der Graduate Studies zielen.
Beurlaubung
Auf die Studienzeit werden bis zu zwei Auslandssemester, in denen der Studierende nach Art. 64 Abs. 2 bis 4 BayHschG beurlaubt war, nicht angerechnet.
Anerkennung von Studienleistungen
Im Ausland erworbene Studienleistungen können prinzipiell für das Bachelor- bzw. Masterstudium in Passau anerkannt werden. Allerdings sind Vorlesungen an ausländischen Universitäten selten zu 100% identisch mit dem, was an der FIM gelehrt wird. So vergibt eine ausländische Universität möglicherweise mehr oder weniger ECTS-Punkte als unsere Fakultät für eine ähnliche Veranstaltung. Oder es werden andere Inhalte als an unserer Fakultät unter demselben Titel verpackt. Oder die Leistungen werden nicht auf unserer Skala von 1,0 – 5,0 bewertet, sondern auf einer ganz anderen Notenskala.
Viele dieser Probleme lassen sich im Gespräch mit den zuständigen Professorinnen und Professoren lösen. Allgemein ist an unserer Fakultät der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Anrechnung zuständig, sowie für konkrete Veranstaltungen die Dozentin oder der Dozent, die oder der die jeweilige Vorlesung an der Universität Passau hält. Durch Learning Agreements erhalten Sie vor dem Auslandsaufenthalt Sicherheit, welche Lehrveranstaltungen anrechenbar sind.
Daher empfehlen wir dringend, schon vor einem Auslandsaufenthalt die Möglichkeit einer Beratung durch den Koordinator für Internationales in Anspruch zu nehmen und dann mit den zuständigen Professoren abzusprechen, welche Lehrveranstaltung im Ausland sich wie anerkennen lässt, sowie entsprechende Learning Agreements zu erstellen. So haben Sie die Gelegenheit, auf Grundlage des erhaltenen Feedbacks umzuplanen, welche Vorlesungen Sie im Ausland besuchen möchten. Wer sich erst nach dem Auslandsaufenthalt um die Anerkennung von Studienleistungen bemüht, der riskiert, dass eine Studienleistung nicht anerkannt werden kann (ohne dass sich daran noch etwas ändern lässt)!
Notenumrechnung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
Für die Umrechnung der im Ausland erworbenen Noten legen Sie bitte folgende Dokumente zunächst dem Koordinator für Internationales vor:
- das Transcript of Records (Notenübersicht) Ihrer Gastuniversität
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen Einzel-Learning Agreements
- bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Erasumus+ das vollständige Rahmen-Learning Agreement sowie ggf. das Formular "During the Mobility" (im Fall von Änderungen während des Auslandsstudiums)
- den vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Ihres Prüfungssekretariats
- ggf. Angaben zum Notensystem der Gastuniversität
Der Koordinator für Internationales ergänzt die umgerechnete Note auf dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
Zusätzlich legen Sie dem Koordinator für Internationales bitte für die Anerkennung der Noten durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses folgende Dokumente vor:
- ein Transcript of Records (Notenübersicht) von der Universität Passau
- Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Nach Prüfung der Unterlagen werden diese an die für Sie zuständige Person im Prüfungssekretariat weitergeleitet, so dass die Noten im Rahmen Ihres Passauer Curriculums in HISQIS verbucht werden können.