Informatik für das Lehramt an Gymnasien
Studienpläne Informatik
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum in Informatik
Allgemeines
Wer nach neuer LPO I in modularisierter Form studiert für den gilt:
"Das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum ist verpflichtend im Fach Informatik abzuleisten."
Siehe Studienplan für das Lehramt an Realschulen und Gymnasien im Fach Didaktik der Informatik, Absatz (1), Satz 3
Bologna-I-Regelung (Seite 26)
Bologna-II-Regelung (Seite 22)
Üblicherweise findet das Informatik-Praktikum während der Vorlesungszeit des Sommersemesters statt.
Es wird intensiv von der Didaktik der Informatik und einer engagierten Lehrperson mit Fakultas Informatik begleitet:
Mittwoch vormittags halten die Praktikanten Unterrichtsversuche an ihrer Praktikumsschule (Gymnasium Untergriesbach oder Gymnasium Pocking). Eine verpflichtende informatikdidaktische Übung an der Universität Passau unterstützt die Studierenden.
Bis zum 15. April läuft die Anmeldung für das Praktikum des nächsten (!) Schuljahres. Bis zum 15. April müssen Sie sich
anmelden, da zur Planung (Praktikumslehrer und -lehrerinnen, -schulen) die genauen Zahlen für das nächste Schuljahr früh benötigt werden.
Hinweis zum pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (Exercitium Paedagogicum)
Lehramtsstudierende der Informatik haben insgesamt vier Praktika außerhalb der Universität abzuleisten. Zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum (alternativ zum Exercitium Paedagogicum) gibt es vonseiten der FIM eine Begleitakte (Teil Informatik). Es genügt, wenn Sie die Begleitakte in einem Ihrer Unterrichtsfächer führen.
Erste Staatsprüfung
Das Lehramtsstudium wird mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen.
Die rechtlich verbindlichen Voraussetzungen, Anforderungen und Umfang der Staatsprüfung sind allein in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 festgelegt.
Die erste Staatsprüfung erstreckt sich für jedes Lehramt auch auf die Erziehungswissenschaften (Philosophische Fakultät).
Die Noten, die während des Studiums entsprechend der Lehrpunkte (LP) gesammelt wurden gehen ungefähr zu 40% in die Note der ersten Staatsprüfung ein. Ungefähr zu 60% gehen die bayernweiten Klausuren der Examensphasen in die Note der ersten Staatsprüfung ein. Wie genau gerechnet wird regelt §3, §4, §22, §30, §69 der LPO I.
Staatsexamensarbeit (schriftliche Hausarbeit)
Im Rahmen des Lehramtsstudiums ist eine Staatsexamensarbeit anzufertigen. Diese Arbeit kann u.a. im Fach Informatik bzw. in der Didaktik der Informatik erstellt werden.
Hinweise des Prüfungssekretariats:
- Eine Anmeldung der Zulassungsarbeit beim zentralen Prüfungssekretariat ist nicht erforderlich.
- Die Arbeit muss erst zum Staatsexamen in der Fächerverbindung (nicht zum EWS-Examen) vorgelegt werden.
Weitere Prüfungsinformationen zum Staatsexamen (alte LPO I)
Weitere Prüfungsinformationen zum Staatsexamen (neue LPO I)
Aufgaben des 1. Staatsexamens Informatik Gymnasium
- Alte Aufgaben des 1. Staatsexamens Informatik Gymnasium (Herbst 1989 bis Herbst 2001)
- Weitere Staatsexamensaufgaben finden Sie via Stud.IP (6196 Staatsexamensaufgaben Informatik)
Erweiterung mit Informatik
Informatik kann auch als Erweiterungsfach studiert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Informatik als Drittfach
Das Fach Informatik kann als Erweiterungsfach, d.h. als drittes Unterrichtsfach, studiert werden. Diese Erweiterung ist für jede an der Universität Passau angebotene Fächerverbindung möglich. Die Regelstudienzeit erhöht sich dabei auf elf Semester. Es gelten besondere Bestimmungen für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung gemäß LPO I.Nachträglich Erweiterung mit Informatik
Für Personen, die bereits die Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien (d.h. die 1. und 2. Staatsprüfung) erworben haben, ist auch eine nachträgliche Erweiterung mit Informatik möglich. In diesem Fall gelten besondere Bestimmungen für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung gemäß LPO I.