Informatik für das Lehramt an Gymnasien (vor Sommersemester 2009)
Studienordnung bei Studienbeginn ab dem WS 05/06
Semester | Titel der Veranstaltung | SWS | LPO-Schein | |||
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1. Wintersemester | Grundlagen der Informatik | 3 + 2 | ||||
1. Wintersemester | Grundlagen der Mathematik 1 | 2 + 1 | ||||
1. Wintersemester | Programmieren I | 2 + 2 | ||||
2. Sommersemester | Algorithmen und Datenstrukturen | 3 + 2 | ||||
2. Sommersemester | Datenmodellierung | 2 + 2 | x Nr. 1 | |||
2. Sommersemester | Grundlagen der Mathematik 2 | 2+1 | ||||
3. Wintersemester | Programmieren II | 1 + 2 | x Nr. 2 | |||
3. Wintersemester | Didaktik der Informatik I | 2 | x Nr. 4 | |||
4. Sommersemester | Verteilte Systeme | 2 + 1 | x Nr. 1 | |||
4. Sommersemester | Rechnerarchitektur | 2 + 1 | x Nr. 1 | |||
akademische Zwischenprüfung | ||||||
5. Wintersemester | Software Engineering | 2 + 1 | ||||
5. Wintersemester | Theoretische Informatik | 4 + 2 | ||||
5. Wintersemester | Rechnernetze | 2 + 2 | x Nr. 1 | |||
6. Sommersemester | Datenbanken und Informationssysteme | 4 + 2 | x Nr. 1 | |||
6. Sommersemester | Didaktik der Informatik II | 2 | x Nr. 4 | |||
7. Wintersemester | SEP (Lehramt) | 6 | x Nr. 3 | |||
7. Wintersemester | ggf. Staatsexamensarbeit | |||||
8. Sommersemester | Praxis der Informatik-Didaktik - PID | 4 | x Nr. 5 | |||
8. Sommersemester | Behandlung ausgewählter Themen der Informatik für Lehramt (Vorbereitung auf die erste Staatsprüfung) | 2 | ||||
8. Sommersemester | Anwendungsorientiertes Spezialgebiet der Informatik | |||||
1. Staatsprüfung (LPO) |
- SWS = Semesterwochenstunden
- Die in der letzten Spalte angegebenen Zahlen beziehen sich auf die zugehörigen Unterpunkte der LPO I, die die Zulassungsvoraussetzungen zum 1. Staatsexamen regeln. Es weist so der Eintrag x Nr. 3 auf den § 72a Abs. 1 Nr. 3 der LPO I hin u.s.w.
- Sie benötigen gemäß § 72a Abs. 1 Nr. 1 zwei Scheine und ansonsten gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 jeweils einen Schein.
- Nicht aufgeführt sind Praktika und Veranstaltungen im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums an der Philosophischen Fakultät.
Zwischenprüfung
Studierende für das Lehramt an Gymnasien haben eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese Prüfung sollte spätestens im Anschluss an die Vorlesungen des vierten Semesters abgelegt werden. Im Falle einer Erweiterung mit Informatik als Drittfach ist keine Zwischenprüfung abzulegen.
Bei Studienbeginn ab dem Wintersemester 2005/06
- Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden Lehrveranstaltung "Grundlagen der Mathematik 1" , "Grundlagen der Mathematik 2"
- Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer der beiden Lehrveranstaltung "Grundlagen der Informatik", "Algorithmen und Datenstrukturen"
Prüfungsteile
- Mündliche Prüfung (ca. 30 min) über Grundkenntnisse in der Informatik (Grundlagen der Informatik, Grundbegriffe der Programmierung, Algorithmen und Datenstrukturen).
- Mündliche Prüfung (ca. 30 min) über Grundkenntnisse in der system-orientierten Informatik (Objektorientierte Programmierung, Datenmodellierung, Verteilte Systeme).
Übergangsbestimmungen
Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2005/06 aufgenommen haben, können auf Antrag die Zwischenprüfung nach der neuen Ordnung ablegen. In diesem Fall kann die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Algorithmen und Datenstrukturen" ersetzt werden durch die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Rechensysteme".
Die rechtlich verbindlichen Bestimmungen der Zwischenprüfung sind allein in der Zwischenprüfungsordnung der Universität Passau aufgeführt.
Anträge auf Zulassung zur akademischen Zwischenprüfung sind im zentralen Prüfungssekretariat, Innstr. 41, Zimmer 12a erhältlich. Anmeldefristen und Prüfungszeiträume beachten! Eine Anmeldung via E-Mail ist nicht möglich.
Das Lehramtsstudium wird mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen.
Die rechtlich verbindlichen Voraussetzungen, Anforderungen und Umfang der Staatsprüfung sind allein in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) festgelegt.
Die erste Staatsprüfung erstreckt sich für jedes Lehramt auch auf die Erziehungswissenschaften (Philosophische Fakultät).
Im Rahmen des Lehramtsstudiums ist eine Staatsexamensarbeit anzufertigen. Diese Arbeit kann u.a. im Fach Informatik erstellt werden.
Hinweise des Prüfungssekretariats:
- Eine Anmeldung der Zulassungsarbeit beim zentralen Prüfungssekretariat ist nicht erforderlich.
- Die Arbeit muss erst zum Staatsexamen in der Fächerverbindung (nicht zum EWS-Examen) vorgelegt werden.
Aufgaben des 1. Staatsexamens Informatik Gymnasium
Alte Aufgaben des 1. Staatsexamens Informatik Gymnasium (Herbst 1989 bis Herbst 2001)
Informatik kann auch als Erweiterungsfach studiert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
Informatik als Drittfach
Das Fach Informatik kann als Erweiterungsfach, d.h. als drittes Unterrichtsfach, studiert werden. Diese Erweiterung ist für jede an der Universität Passau angebotene Fächerverbindung möglich. Die Mindeststudienzeit erhöht sich dabei auf zehn Semester. Es gelten besondere Bestimmungen für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung gemäß LPO I.Nachträglich Erweiterung mit Informatik
Für Personen, die bereits die Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien (d.h. die 1. und 2. Staatsprüfung) erworben haben, ist auch eine nachträgliche Erweiterung mit Informatik möglich. In diesem Fall gelten besondere Bestimmungen für die Zulassung zur ersten Staatsprüfung gemäß LPO I.